Das Original –
Jetzt auch digital!
Die Montagedokumentation der Absturzsicherung
ist Pflicht und muss folgende Angaben aufführen:
• Objektangaben
• Montagefirma
• Name des verantwortlichen Monteurs
• Produktbezeichnung
• eingesetzten Befestigungsmittel
• Dachaufsichtsplan
Die Dokumentation ist wesentlicher Bestandteil der jährlichen sachkundigen Prüfung und ist dem Bauherrn mit der Abrechnung zu übergeben.
Dank der Dokumentation ist es jederzeit möglich, jeden einzelnen Anschlagpunkt zu identifizieren.
Die Bauteile müssen so angeordnet sein, dass man in Absturzgefährdeten-Bereichen mit PSA bedenkenlos arbeiten kann. Die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion muss bei der Planung und Positionierung der Absturzsicherung bedacht werden. Der Zugang muss gefahrenlos ermöglicht werden.